Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website bellycloud.com barrierefrei zu gestalten. Dies geschieht auf Grundlage
- des BayDiV im Sinne des BayBGG und
- der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese mit.
Diese Webseite ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien:
- Bei Tastaturbedienung ist der Fokus nicht immer klar erkennbar.
- Die Bewegung der Slideshow auf der Homepage, lässt sich durch den Nutzer nicht abschalten.
- Es gibt teilweise Text mit geringem farblichen Kontrast zum Hintergrund.
Diese Einschätzung beruht auf einer vom 12.03.2025 bis 14.03.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch die Lutz GmbH.
Wir haben vor, diese Mängel im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung unserer Inhalte bis zum 30.06.2025 zu beheben.
Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt?
Teilen Sie uns diese gern mit, damit wir aktiv werden können. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android).
Folgende Kanäle stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
- Telefon: 09544 98792 28
- Email: info@bellycloud.com
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach sechs Wochen keine Antwort gegeben haben, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße, 47
81541, München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung
Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.